Aus Kapazitätsgründen ist aktuell leider keine Beantragung des StuRa-Kredits möglich.
Eine kurzfristige Überbrückung eines finanziellen Engpasses ermöglicht der Studierendenrat finanziell in Not geratenen Studierenden mit der Gewährleistung eines Kredites. Dieser bietet Studierenden die Möglichkeit die Auszahlung eines einmaligen, bargeldlosen Betrags (zinslos und gebührenfrei) über einen Maximalbetrag von 1.800 € gestattet zu bekommen. Eine Abweichung von diesem Betrag ist in individuellen Fällen und unter Gewährleistung einer Bürgschaft möglich.
Grundsätzlich muss die Bedürftigkeit des:der Student:in im Rahmen einer internen StuRa-Sitzung dargelegt werden. Selbsterklärend ist die Geheimhaltung persönlicher Daten und unser diskreter Umgang damit. Eine positive Abstimmung ebnet den Weg für einen verbindlichen Kreditvertrag mit dem StuRa und gemäß Absprachen die Gewährung des Kredites.
Du bist selbst in finanzielle Not geraten? Kontaktiere das Referat Soziales.
Welche Vorteile bringt der StuRa-Kredit? Dieser kann individuell im Rahmen der Möglichkeiten des:der Student:in zurückgezahlt werden – ist jedoch auf sechs Monate bis maximal zwölf Monate begrenzt. Der Kredit muss fristgerecht zurückgezahlt werden. Ein Plan und mögliche Risiken bei der Rückzahlung werden dem Studierendenrat ebenfalls vorgestellt. Letztlich beschlossen wird ein solcher Kredit durch die Ausstellung eines verbindlichen Kreditvertrags zwischen beiden Parteien.
Auch Vereine können Vertragspartner des Studierendenrates und damit Bezugnehmende des StuRa-Kredites werden.