Studierendenrat der TU Ilmenau

Gremienübersicht

Unklarheiten beim Prüfungsrecht, Feedback und Fragen zum Studium und generelle Koordination zwischen Student:innen, Professor:innen und Universitätsebene; für diese und viele weitere Dinge sind an unserer Universität eine Vielzahl von Gremien verantwortlich. Einige davon (beispielsweise den Studierendenrat oder deinen Fachschaftsrat) kennst du vielleicht schon. Neben diesen sorgen allerdings auch eine Menge anderer Gremien (viel zu viele, um hier alle aufzuzählen) dafür, dass an unserer Uni alles gut funktioniert.

Gremienübersicht der TU Ilmenau Interaktives Organigramm der studentischen, Fakultäts-, Hochschul- und Landesgremien der TU Ilmenau. Die farbigen Kästen sind anklickbar und zeigen Beschreibung, Aufgaben und Rahmendaten des jeweiligen Gremiums im Textfeld unterhalb des Diagramms an. Legende Studentische Gremien Fakultäts-Gremien Hochschul-Gremien Land und StuWe wählt wählt stud. Mitglieder entsendet Mitglied schlägt stud. Mitgl. vor ist Mitglied ist beratendes Mitgl. stud. Mitgl. sind Mitgl. Verwaltungsrat des Studierendenwerkes Mensa-Ausschuss Konferenz Thüringer Studierendenschaften (KTS) Studierendenbeirat der Stadt Ilmenau (StuBra) Präsidium Hochschulrat Studentische:r Konsul:in Senat Studienausschuss (StAu) Forschungsausschuss Gleichstellungsbeauftragte:r Gleichstellungsrat Assistentenrat Promovierendenvertretung ZAK Gewähltenkonvent (GeKo) Dekanat Dekan:in Prodekan:innen Studierendenrat (StuRa) Referate Arbeitsgemeinschaften Fachschaftsrat (FSR) Fakultätsrat (FakRat) Studienkommission (SK) Studiengangkommission (SGK) Prüfungsausschuss (PA) Berufungskommissionen (BK) Studierendenschaft (alle Student:innen) Fachschaft (alle Student:innen einer Fakultät) Promotionsstudent:innen Assistent:innen

Gremien der TU Ilmenau

Wähle im Diagramm ein Gremium aus, um Beschreibung, Aufgaben und Rahmendaten (Amtszeit, Mitglieder, Wahlverfahren, Kontakt) anzuzeigen. Ein erneuter Klick auf dasselbe Gremium schließt die Detailansicht wieder.

Die Kästen sind auch per Tastatur erreichbar: mit Tab navigieren, mit Enter oder Leertaste auswählen.

Gewähltenkonvent (GeKo)

Der Gewähltenkonvent wählt die studentischen Senatsmitglieder. Er erstellt eine Vorschlagsliste für die Wahl der studentischen Konsul:in und wählt die Schiedskommission. Außerdem gewährleistet der Gewähltenkonvent den Informationsfluss unter den einzelnen studentischen Gremienmitgliedern.

Aufgaben
  • zuständig für den Informationsfluss studentischer Gremienmitglieder
  • empfiehlt zwei Studierende sowie zwei Stellvertretungen für die Zertifizierungs- und Akkreditierungskommission (ZAK)
  • erstellt die Liste der Kandidat:innen für das Amt der studentischen Konsul:in
  • erstellt die Vorschlagsliste für die studentischen Mitglieder in den Senatsausschüssen
  • wählt die Schiedskommission
MitgliederDer Gewähltenkonvent besteht aus allen gewählten studentischen Vertreter:innen der TU Ilmenau.

Studierendenrat (StuRa)

Der Studierendenrat (StuRa) ist die gewählte Interessenvertretung der Studierendenschaft der TU Ilmenau und vertritt die Studierenden gegenüber der Universität, der Stadt, dem Land und dem Bund. Das Gremium besteht aus 21 gleichberechtigten Mitgliedern mit Stimmrecht. Sie werden jährlich im Sommersemester (i. d. R. Anfang Juni) von der Studierendenschaft gewählt. 16 der Mitglieder werden direkt gewählt. Die restlichen fünf sind Vertreter:innen der fünf Fachschaftsräte, von denen jeder eines seiner Mitglieder in den StuRa entsendet. Die Mitarbeit steht allen Studierenden offen und ist gern gesehen. Für eine Reihe von Themengebieten hat der StuRa Referate eingerichtet, deren Mitglieder sich mit Fragen und Problemen aus diesen Gebieten befassen. Außerdem kümmert er sich um die Betreuung der Studierenden, z. B. in der ErstiWoche.

Aufgaben
  • vertritt die Interessen der Studierendenschaft
  • unterstützt Veranstaltungen, die das Campusleben bereichern
  • organisiert innerhalb der Referate eigene Aktionen und Projekte
  • ist Ansprechpartner:in bei Fragen und Problemen
  • und vieles mehr
Amtszeit1 Jahr
Mitglieder16 direkt gewählte, 5 von den Fachschaftsräten entsandte
Wahljährlich durch die Studierendenschaft
Websitestura.tu-ilmenau.de
Kontaktstura@tu-ilmenau.de

Fachschaftsrat (FSR)

Jede Fakultät besitzt einen Fachschaftsrat. Dieser hat die Aufgabe, die spezifischen Interessen der Studierenden gegenüber der Fakultät zu vertreten. Die Mitglieder setzen sich für die Verbesserung der Studienbedingungen ein, greifen Ideen von Studierenden auf und fördern die Kommunikation zwischen Studierendenschaft und Fakultät. Darüber hinaus werden Veranstaltungen wie z. B. Messefahrten oder Fachschaftspartys organisiert. Seit 2005 sind die Fachschaftsräte zudem für die Auswahl und Mitarbeit der studentischen Tutor:innen für die Erstsemesterbetreuung verantwortlich. Die Mitarbeit in Fachschaftsräten ist immer erwünscht und auch ohne Wahl möglich.

Aufgaben
  • vertritt die Studierenden gegenüber der Fakultät
  • Einsatz für die stetige Verbesserung der Studienbedingungen
  • organisiert Fachschaftspartys und Exkursionen
  • führt Verhandlungen im Namen der Studierenden
  • bietet Hilfestellung bei universitären Problemen
  • wählt die Tutor:innen für die ErstiWoche aus
Amtszeit1 Jahr
Mitglieder8 gewählte, weitere aktive
WahlDie Studierenden der Fakultäten wählen ihre jeweiligen Vertreter:innen.
Website fsr-ei.de
fsr-ia.de
fsr-mb.de
fsr-mn.de
fsr-wm.de
Kontakt fachschaftsrat-ei@tu-ilmenau.de
fachschaftsrat-ia@tu-ilmenau.de
fachschaftsrat-mb@tu-ilmenau.de
fachschaftsrat-mn@tu-ilmenau.de
fachschaftsrat-wm@tu-ilmenau.de

Studentische:r Konsul:in

Die studentische Konsul:in koordiniert sowohl die Informationsflüsse zwischen den studentischen Vertreter:innen in den verschiedenen Universitätsgremien als auch zwischen den studentischen Vertreter:innen und den übrigen Mitgliedergruppen innerhalb der Universitätsgremien. Dazu besteht in allen universitären Gremien mit studentischer Beteiligung eine beratende Stimme sowie das Recht, an den entsprechenden Sitzungen teilzunehmen. Das Amt ist zusätzliche Ansprechstelle für die Universitätsleitung bei studentischen Angelegenheiten und vermittelt hierbei die Interessen sowie die Beschlüsse der Studierendenschaft.

Aufgaben
  • Sicherstellung des Informationsflusses und der Kommunikation zwischen den studentischen Mitgliedern aller Gremien
  • Kommunikation mit der Hochschulleitung über studentische Belange
Amtszeit1 Jahr, einmalige Wiederwahl möglich
Amtsantritt01.04. des jeweiligen Kalenderjahres
WahlDie Wahl findet am Anfang eines Kalenderjahres statt, damit genügend Zeit bleibt, sich auf das Amt vorzubereiten. Der Gewähltenkonvent erstellt eine Vorschlagsliste, von welcher der StuRa eine Person wählt.
Websitestura.tu-ilmenau.de/studentische-gremien/konsul
Kontaktkonsul@tu-ilmenau.de

Studierendenbeirat der Stadt Ilmenau (StuBra)

Der Studierendenbeirat der Stadt Ilmenau wurde gegründet, um die Belange der Studierenden der TU Ilmenau gegenüber der Stadt besser vertreten zu können. Durch dieses Gremium gelang es, die Vernetzung von Universität, Studierendenschaft und Stadt zu intensivieren. Die Mitglieder arbeiten in Ausschüssen der Stadt mit und betrachten die angesprochenen Themen aus studentischer Sicht.

Aufgaben
  • vertritt die Studierenden gegenüber der Stadt
  • vertritt die Studierenden gegenüber dem Landkreis
  • berät Ausschüsse in Stadt und Kreis zu studentischen Themen
Amtszeit1 Jahr
Mitglieder5 Studierende und 1 beratende Vertretung des Präsidiums
WahlDie Studierenden werden durch den StuRa auf ein Jahr ernannt und auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters vom Stadtrat bestätigt. Die Referatsleitung Stadt ist automatisch Mitglied. Die Vertretung des Präsidiums wird von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten bestimmt.
Websitestudierendenbeirat.de
Kontaktstudierendenbeirat@ilmenau.de

Fakultätsrat (FakRat)

Der Fakultätsrat ist das oberste Entscheidungsgremium jeder Fakultät. Alle fünf Fakultäten verfügen über einen Fakultätsrat. Er entscheidet über die bereitstehenden Mittel der Fakultät, insbesondere in finanzieller und personeller Hinsicht. Des Weiteren befasst er sich mit den Studienordnungen der Fakultät sowie den Prüfungs- und Promotionsordnungen.

Aufgaben
  • Entscheidung über die Finanzmittelverteilung
  • Entscheidung über Personal
  • Entscheidung über Promotionsverfahren
  • befindet über die Studiendokumente wie Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen
Amtszeit3 Jahre, 1 Jahr für studentische Vertreter:innen
StimmrechtBei Entscheidungen betreffend Forschung, Lehre und Berufungen haben die fünf beratenden Professor:innen Stimmrecht.
VorsitzDekan:in der jeweiligen Fakultät
WahlDie Wahl erfolgt jeweils innerhalb der zu repräsentierenden Gruppen.

Studienkommission (SK)

Die Studienkommission ist ein Ausschuss des jeweiligen Fakultätsrates. Dieser befasst sich mit Fragen der sinnvollen Organisation und Durchführung des Lehrbetriebes. Außerdem erarbeitet die Studienkommission auf Grundlage der Vorschläge der Studiengangkommissionen Änderungen für die Studienordnungen und den Studienablauf.

Aufgaben
  • Erarbeitung von Vorschlägen für Veränderungen in den Prüfungs- und Studienordnungen
  • Qualitätssicherung bei Lehrinhalten
  • Vorschläge zur Besetzung der Prüfungsausschüsse
  • Prüfung und Aktualisierung des Lehrangebotes
Amtszeit3 Jahre, 1 Jahr für studentische Vertreter:innen
VorsitzStudiendekan:in oder Prodekan:in
WahlDie Mitglieder werden vom Fakultätsrat gewählt.

Prüfungsausschuss (PA)

Es gibt entweder pro Studiengang oder für die gesamte Fakultät einen Prüfungsausschuss, welcher Entscheidungen über studien- und prüfungsrelevante Fragen bzw. Anträge von Studierenden trifft. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Aufgaben
  • Anrechnung und Anerkennung von Prüfungsleistungen
  • Entscheidung zum Bestehen oder Nichtbestehen von Prüfungsleistungen
  • Beschluss über den Prüfungsanspruch
  • Entscheidungen über die Abschlussarbeiten
  • ständige Kontrolle über die Einhaltung der Prüfungsordnung
  • Entscheidung über Widersprüche der Studierenden zu in Prüfungsverfahren getroffenen Entscheidungen
  • die Durchführung von Eignungsprüfungen
Amtszeit3 Jahre, 1 Jahr für studentische Vertreter:innen
MitgliederEs müssen mindestens fünf Mitglieder vorhanden sein, von denen die Professor:innen immer die Mehrheit stellen. Vertreten sind mindestens ein studentisches Mitglied sowie eine Person aus dem Kreis der Mitarbeiter:innen der Fakultät.
VorsitzProfessor:in
Wahlwird durch den Fakultätsrat eingesetzt
Kontaktüber das Prüfungsamt

Studiengangkommission (SGK)

Für jeden Studiengang existiert eine Studiengangkommission, die sich mit Entwurf und Änderungen der Studiendokumente wie Studien- und Prüfungsplänen oder Studienordnungen des jeweiligen Studiengangs beschäftigt.

Aufgaben
  • Entwurf von neuen Studiendokumenten
  • Durchführung und Dokumentation der Studiengangevaluation unter Einbeziehung externer Expertise
  • Anpassungen und Änderungen bestehender Studiendokumente
Amtszeit1 Jahr für studentische Vertreter:innen
Mitgliedervariable Zusammensetzung, jedoch mindestens zwei studentische Vertreter:innen
Wahlwird durch den Fakultätsrat eingesetzt

Berufungskommission (BK)

Eine Berufungskommission wird einberufen, wenn ein Lehrstuhl frei wird oder neu geschaffen wird. Sie ist für die Erstellung einer Berufungsliste bzw. Reihenfolge zuständig.

Aufgaben
  • Erstellung der Stellenausschreibung
  • Gespräche mit den Bewerber:innen
  • Auswahl einer geeigneten Person
AmtszeitEine Berufungskommission wird aufgelöst, sobald die ausgeschriebene Stelle besetzt wurde.
Mitglieder

Einfache Professur:
5 Professor:innen, 2 Studierende, 2 akademische Mitarbeiter:innen

Für Lehrangebot mehrerer Fakultäten:
7 Professor:innen, 3 Studierende, 3 akademische Mitarbeiter:innen

Juniorprofessur:
2 Professor:innen der Fakultät, 1 Professor:in einer anderen Fakultät oder Universität, 1 Studierende:r, 1 akademische:r Mitarbeiter:in

Wahlwird durch den Fakultätsrat eingesetzt

Dekanat

Die Dekanin bzw. der Dekan leitet die Fakultät und entscheidet über alle Angelegenheiten der Fakultät, die nicht ausdrücklich dem Fakultätsrat zugewiesen sind. Hat die Fakultät das Amt der Studiendekanin bzw. des Studiendekans eingerichtet, werden dort im Rahmen der Gesamtverantwortung des Dekanats die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben wahrgenommen.

Amtszeit3 Jahre
MitgliederDas Dekanat besteht aus der Dekanin bzw. dem Dekan und ein bis zwei Prodekan:innen.
VorsitzDekan:in der jeweiligen Fakultät
WahlDie Dekanin bzw. der Dekan wird vom Fakultätsrat gewählt, auf entsprechenden Vorschlag hin auch die Prodekan:innen.

Hochschulrat

Der Hochschulrat soll das Ansehen und die Interessen der Universität in den Bereichen Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik repräsentieren. Dazu gibt er Vorschläge zur Profilentwicklung der Universität, zur Schwerpunktsetzung im Bereich der Forschung und Lehre sowie zur Weiterentwicklung des Studienangebots. Der Hochschulrat besteht aus acht Mitgliedern, davon fünf externe, eine Vertretung des Ministeriums sowie zwei Vertretungen der Hochschule, von denen eine Person der Gruppe der Professor:innen angehört und die andere einer anderen Gruppe. Zusätzlich zu den acht stimmberechtigten Mitgliedern haben das Präsidium, eine Vertretung des Studierendenrates sowie der Personalratsvorsitz Antrags- und Rederecht.

Aufgaben
  • Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten der Universität gemeinsam mit dem Senat
  • Stellungnahme zu den Struktur- und Entwicklungsplänen der Universität
  • Stellungnahme zur Grundordnung der Universität
  • Stellungnahme zu Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Entscheidungen des Präsidiums usw.
  • Entlastung des Präsidiums
Amtszeit4 Jahre, 1 Jahr für studentische Vertreter:innen
VorsitzDie Mitglieder wählen aus ihren Reihen einen Vorsitz.
WahlDie Mitglieder des Hochschulrates werden vom Senat gewählt, wobei die externen Mitglieder sowie die Ministeriumsvertretung vom Ministerium vorgeschlagen werden.

Senat

Der Senat ist für Angelegenheiten zuständig, die für das Wohl der gesamten Universität von Belang sind. Er befasst sich mit allen fakultätsübergreifenden Fragen. Zur Vorbereitung von Entscheidungen hat der Senat verschiedene Ausschüsse, wie z. B. für Forschung und Bildung.

Aufgaben
  • Errichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Instituten oder anderen zentralen Einrichtungen
  • Verabschiedung von Studien- und Prüfungsordnungen
  • Bestellung von Beauftragten
  • Berufung von Professor:innen
  • Beschluss des Hochschulentwicklungsplanes
  • Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten gemeinsam mit dem Hochschulrat
Amtszeit1 Jahr für studentische Vertreter:innen
MitgliederStimmberechtigt sind je Statusgruppe drei Mitglieder. Bei Entscheidungen betreffend Forschung, Lehre und Berufungen haben außerdem die sieben beratenden Professor:innen Stimmrecht. Beratende Mitglieder sind auch das Präsidium, die Kanzlerin bzw. der Kanzler sowie die Dekan:innen.
VorsitzPräsidentin bzw. Präsident
WahlDie studentischen Vertreter:innen werden durch die Studierendenschaft gewählt.
Kontaktstud-senat@tu-ilmenau.de

Ständiger Senatsausschuss für Studium und Lehre

Der ständige Senatsausschuss für Studium und Lehre (Studienausschuss, kurz StAu) ist ein Ausschuss des Senats, welcher die Lehre betreffende Entscheidungen vorbereitet.

Aufgaben
  • Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
  • Beschäftigung mit Fragen bezüglich Fern-, Aufbau- und Ergänzungsstudium sowie Weiterbildung
  • Beschluss der Habilitationsordnung
  • regelt allgemeine Bestimmungen für Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen
  • Einsetzen einer Vergabekommission für Deutschlandstipendien
Amtszeit1 Jahr für studentische Vertreter:innen
MitgliederVizepräsident:in für Studium und Lehre, je eine Professor:in jeder Fakultät und drei weitere, fünf Studierende, zwei akademische und eine sonstige Mitarbeiter:in – mit beratender Stimme gehört u. a. die studentische Konsul:in dazu.
VorsitzVizepräsidentin bzw. Vizepräsident für Studium und Lehre
WahlDie studentischen Mitglieder werden von den studentischen Senatsmitgliedern gewählt.
Kontaktstud-bildung@tu-ilmenau.de

Ständiger Senatsausschuss für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs

Der ständige Senatsausschuss für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (Forschungsausschuss) widmet sich als Ausschuss des Senats Angelegenheiten von Forschung und wissenschaftlichem Nachwuchs. Er ist zuständig für den Universitätsentwicklungsplan.

Aufgaben
  • Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten, Fachgebieten und Studiengängen sowie zentralen wissenschaftlichen Einheiten bzw. technischen Betriebseinheiten und gemeinsamen Kommissionen
  • Koordination der Forschungsprogramme der Fakultäten sowie wissenschaftlicher Einrichtungen
  • zuständig für fakultäts- bzw. fachbereichsübergreifende Angelegenheiten von Forschung
  • Nachwuchsförderung
  • Festlegung der Forschungsschwerpunkte und Sonderforschungsbereiche
Amtszeit1 Jahr für studentische Vertreter:innen
MitgliederVizepräsident:in für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, je eine Professor:in jeder Fakultät, zwei Studierende, fünf akademische und eine sonstige Mitarbeiter:in – mit beratender Stimme gehört u. a. die studentische Konsul:in dazu.
VorsitzVizepräsidentin bzw. Vizepräsident für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
WahlDie studentischen Mitglieder werden von den studentischen Senatsmitgliedern gewählt.
Kontaktstud-bildung@tu-ilmenau.de

Präsidium

Das Präsidium leitet die Hochschule, wobei die Präsidentin bzw. der Präsident die Universität gerichtlich und außergerichtlich nach außen vertritt und für die laufenden Geschäfte der Hochschule zuständig ist. Die Kanzlerin bzw. der Kanzler leitet die Verwaltung der Hochschule unter der Verantwortung der Präsidentin bzw. des Präsidenten und ist Beauftragte:r für den Haushalt. Zur Vorbereitung von Entscheidungen und Entscheidungsprozessen setzt sich das Präsidium mit den Dekan:innen, der studentischen Konsul:in und der Gleichstellungsbeauftragten ins Benehmen.

Aufgaben
  • Leitung der Hochschule
  • Errichtung und Aufhebung von wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten
  • Entscheidung zur Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen
  • Erlass von Gebührenordnungen
  • leistungs- und evaluationsbezogene Zuweisung von Stellen und Mitteln auf die Organisationseinheiten der Hochschule
Amtszeit6 Jahre für die Präsidentin bzw. den Präsidenten, 3 Jahre für Vizepräsident:innen, 8 Jahre für die Kanzlerin bzw. den Kanzler
MitgliederPräsident:in, Vizepräsident:in für Studium und Lehre, Vizepräsident:in für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, Vizepräsident:in für Internationale Beziehungen und Transfer, Kanzler:in
VorsitzPräsidentin bzw. Präsident
Kontakttu-ilmenau.de – Präsidium

Gleichstellungsrat

Der Gleichstellungsrat unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte bzw. den Gleichstellungsbeauftragten der TU Ilmenau und ist insbesondere für die Erstellung und Durchsetzung eines Programms zur Frauenförderung sowie von Richtlinien zur Erhöhung des Anteils von Wissenschaftlerinnen an der Universität zuständig.

Aufgaben
  • Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten
  • Erstellung und Durchsetzung von Programmen zur Frauenförderung
  • Umsetzung des Gender Mainstreaming
  • Umsetzung von Richtlinien zur Erhöhung des Anteils von Wissenschaftlerinnen
Amtszeit3 Jahre, 1 Jahr für studentische Vertreter:innen
MitgliederDer Gleichstellungsrat besteht aus der Gleichstellungsbeauftragten der Universität und deren Stellvertretung, 3 gewählten studentischen Vertreter:innen, je einer Gleichstellungsbeauftragten aus jeder Fakultät sowie 4 sonstigen Mitarbeiter:innen.
VorsitzGleichstellungsbeauftragte:r der Universität
WahlDie studentischen Mitglieder werden von den studentischen Senatsmitgliedern gewählt.
Kontaktstud-gleichstellungsrat@tu-ilmenau.de

Assistentenrat

Der Assistentenrat vertritt die Interessen der Assistent:innen bzw. akademischen Mitarbeiter:innen der TU Ilmenau. Er wird von dieser Statusgruppe gewählt.

Hinweis: Dieser Beschreibungstext ist ein Platzhalter und sollte noch durch die offiziellen Angaben zu Aufgaben, Amtszeit, Zusammensetzung und Kontakt ersetzt werden.

Wahlgewählt durch die Assistent:innen der Universität
Zu ergänzenAmtszeit, Mitgliederzahl, Vorsitz, Kontakt

Promovierendenvertretung

Die Promovierendenvertretung vertritt die Interessen der Promotionsstudent:innen der TU Ilmenau. Sie wird von den Promovierenden gewählt.

Hinweis: Dieser Beschreibungstext ist ein Platzhalter und sollte noch durch die offiziellen Angaben zu Aufgaben, Amtszeit, Zusammensetzung und Kontakt ersetzt werden.

Wahlgewählt durch die Promotionsstudent:innen
Zu ergänzenAmtszeit, Mitgliederzahl, Vorsitz, Kontakt

Zertifizierungs- und Akkreditierungskommission (ZAK)

Der ZAK obliegt die Prüfung der Studiengänge hinsichtlich geltender externer und interner Vorgaben im Rahmen der internen Akkreditierung sowie die Ableitung einer entsprechenden Akkreditierungsempfehlung für den Senat.

Aufgaben
  • prüft für Studiengänge und Studienangebote die Einhaltung der Vorgaben zur Qualität
  • prüft die Akkreditierungskriterien
Mitgliederaus jeder Fakultät eine Hochschullehrer:in, eine wissenschaftliche Mitarbeiter:in und zwei Studierende (vom GeKo vorgeschlagen). Jedes Mitglied hat eine Stellvertretung. Eine Vertretung der Stabsstelle QM ist beratendes Mitglied.
VorsitzVizepräsidentin bzw. Vizepräsident für Studium und Lehre
Kontaktqm@tu-ilmenau.de

Konferenz Thüringer Studierendenschaften (KTS)

Die Konferenz Thüringer Studierendenschaften (KTS) ist der Zusammenschluss der Studierendenschaften aller Thüringer Hochschulen. Sie ist die gesetzlich verankerte Vertretung der Studierendenschaften gegenüber dem Freistaat Thüringen. Neben den Stellungnahmen gegenüber dem Ministerium und dem Landtag organisiert und koordiniert sie landesweite Aktionen der Studierendenschaften und bietet in Arbeitsforen eine Plattform zum inhaltlichen Austausch der an den jeweiligen Hochschulen angesiedelten Referate.

Aufgaben
  • Vertretung der Studierendenschaften gegenüber dem Landtag und der Landesregierung
  • Wahl der Verwaltungsratsmitglieder des Studierendenwerks Thüringen
  • Ansprechpartnerin für das Ministerium
Amtszeit2 Jahre
MitgliederJede Studierendenschaft delegiert zwei stimmberechtigte Studierende, sodass der KTS 20 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertretungen angehören.
Kontaktkts-thueringen.de

Verwaltungsrat des Studierendenwerks Thüringen

Der Verwaltungsrat ist das oberste Beschlussgremium des Studierendenwerks Thüringen. An der TU Ilmenau wird er zudem von einem sog. Mensaausschuss im Bereich der Mensa unterstützt.

Aufgaben
  • Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung
  • Beschluss des Wirtschaftsplanes sowie über die Höhe der Mieten und Essenpreise des Studierendenwerks
  • Einsetzung lokaler Beiräte
Amtszeit2 Jahre
Mitglieder4 Studierende und 4 Präsident:innen; durch Beschluss können ein bis zwei externe Vertretungen Stimmrecht erhalten, die Zahl der Studierendenvertretungen erhöht sich entsprechend.
VorsitzDer Vorsitz wird aus dem Kreis der Präsident:innen gewählt, die Stellvertretung i. d. R. aus dem Kreis der Studierenden.
WahlDie studentischen Mitglieder werden von der KTS gewählt, die Präsident:innen von der Landespräsidentenkonferenz; die externen Mitglieder werden durch die Verwaltungsratsmitglieder selbst bestimmt.
Kontaktstw-thueringen.de – Verwaltungsrat
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