Jedes Semester entrichtest du einen Beitrag für das Studierendenwerk, das Semesterticket und die Studierendenschaft. Der Semesterbeitrag für die Studierendenschaft richtet sich dabei nach der von den Studierenden per Urabstimmung beschlossenen Beitragsordnung der Studierendenschaft.
Die Abrechnung aller Beitragsteile findet gemeinsam über die Universität statt. Diese verteilt das Geld dann weiter an das Studierendenwerk und den Studierendenrat. Wie viel du insgesamt zahlen musst, siehst du im Campus-Portal (Studienservice → Zahlungen).
| Beitragsteil | Betrag |
|---|---|
| Studierendenwerk | 95,00 € |
| Semesterticket | 226,80 € |
| Studierendenschaft | 10,00 € |
| Summe | 331,80 € |
Rückerstattung des Beitrags für die Studierendenschaft
Sollte es dir aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, dein Semester wie geplant wahrzunehmen, kannst Du dir den Beitrag für die Studierendenschaft gemäß der Beitragsordnung der Studierendenschaft von uns erstatten lassen.
Dafür muss einer der folgende Gründe vorliegen:
- Du hast für das betreffende Semester ein Urlaubssemester angemeldet.
- Du wurdest exmatrikuliert.
- Du hast dich an der TU Ilmenau auf einen Studienplatz beworben und wurdest angenommen, verzichtest jedoch auf diesen Studienplatz.
Um die Rückerstattung des Anteils zu beantragen, fülle bitte den Rückerstattungsantrag aus und übergib ihn rechtzeitig (falls du exmatrikuliert wurdest, spätestens einen Monat nach Semesterbeginn, ansonsten vor Semesterbeginn) dem Referat Finanzen.
Rückerstattung der Beiträge für Studierendenwerk und Semesterticket
Unter bestimmten Umständen (z. B. Urlaubssemester oder Exmatrikulation nach der Rückmeldefrist, aber noch vor Semesterbeginn) kann es sein, dass du dir die Beiträge für das Studierendenwerk und das Semesterticket zurückerstatten lassen kannst. Weitere Informationen dazu findest du auf der Website des Studierendenwerks.